SwissBoxing steht in der Verantwortung

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14.06.2012 06:59 Uhr

14.06.2012 - SwissBoxing ist der einzige Schweizerische Boxverband, der der Dachorganisation der Schweizer Sportverbände, Swiss Olympic Association, angeschlossen ist. Er ist daneben auch Mitglied internationaler Dachverbände, wie der AIBA (International Boxing Association), der EBU (European Boxing Union) und des WBC (World Boxing Council). SwissBoxing überwacht unter anderem den von seinen Mitgliedern ausgeübten Boxsport (Amateur- und Berufsboxer) und stellt dabei sicher, dass den bestehenden Regeln in sportlicher, ärztlicher und finanzieller Hinsicht Genüge getan wird.

Im Wissen, dass der Boxsport Risiken für die Gesundheit der Sportler in sich birgt, fühlt sich SwissBoxing verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Gesundheit seiner Boxer zu schützen und die Risiken in Grenzen zu halten. Die Berufsboxkommission von SwissBoxing, die den Berufsboxsport überwacht, stützt sich dabei auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen Arbeiten im Bereiche des Rechts und der Medizin. 

Für die schweizerischen Verhältnisse wegweisend ist dabei die Diplomarbeit von Johannes Keel (Hochschule St. Gallen) über die Grenzen der strafrechtlichen Zulässigkeit des Boxsportes. Er kommt dabei u.a. zum Schluss, dass den an einem Boxkampf mittelbar beteiligten Funktionären eine klare Garantenpflicht im strafrechtlichen Sinn zukommt, und sie sich deshalb strafrechtlich verantwortlich machen können, wenn sie in einer besonderen Gefahrensituation nicht eingreifen. Dies gilt nicht nur für die Ringrichter von Boxkämpfen, sondern vor allem auch für die Funktionäre, die für die Bewilligung von Berufsboxkämpfen zuständig sind und dabei die Risiken abwägen müssen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei ausschliesslich um diejenigen Boxkämpfe geht, die unter die Aufsicht von SwissBoxing fallen; alle Vergleiche mit anderen Verhältnissen im Ausland können nicht zutreffen, da sie sich nicht unter schweizerischem Recht abspielen. 

Eine der wichtigsten Untersuchungen und Abklärungen im medizinischen Bereich wurde im Rahmen des Kolloquiums „La sécurité des boxeurs“ von Herrn Dr.med. Georges Perez (F), dem Präsidenten der boxmedizinischen Kommission Frankreichs, durchgeführt. Er kommt zum Schluss, dass neben dem Kampfstil und dem Trainingsmodus (Vermeiden von harten Treffern) vor allem auch der Verlauf der Karriere mit folgenden Risikofaktoren eine massgebende Rolle spielen kann:

1) überlange Boxkarrieren (mehr als zwölf Jahre),
2. Wiederaufnahme der Boxkarriere nach längerem Unterbruch (come back),
3) das Alter (mehr als 35 Jahre),
4) unausgeglichene Kämpfe. 

Das vorerwähnte Kolloquium empfiehlt unter anderem folgende wichtige Vorsichtsmassnahmen:

1) keine unausgeglichenen Kämpfe,
2) vermeiden von überlangen Boxkarrieren,
3) Vorsicht bei Boxern über 30 Jahren,
4) keine come-back-Kämpfe. 

Es gilt als medizinisch erwiesen, dass harte Treffer an den Kopf während mehreren Jahren schliesslich das Risiko von gesundheitlichen Spätfolgen, wie die frühzeitige Demenz, Parkinson oder Alzheimer fördern können. Leider gibt es weltweit, aber auch in der Schweiz, ehemalige Boxer, die an solchen Spätfolgen leiden. Aus diesen Erkenntnissen zu folgern, der Boxsport müsse verboten werden, hiesse, das Kind mit dem Bade auszuschütten; denn der Boxsport ist international eine wichtige Sportart, die sich nicht verbieten lässt, und die mit einem Verbot in den unkontrollierten Untergrund von illegalen Kämpfen abgedrängt würde. Harte und schädliche Schläge an den Kopf treten zudem auch bei vielen anderen Sportarten auf, wie andere Kampfsportarten, Eishockey, Fussball (Kopfbälle) etc. 

Die Berufsboxkommission von SwissBoxing stellt sich dieser Verantwortung, indem sie unter anderem folgende Schutzmassnahmen durchsetzt: 

  • Umfassende jährliche ärztliche Hauptuntersuchung jedes Boxers (inkl. MRI und Blutuntersuchung)
  • Ärztliche Untersuchung vor und nach jedem Kampf
  • Anwesenheit eines Arztes am Ring bei jedem Boxkampf
  • Sofortiges Eingreifen des Ringrichters, wenn ein Boxer gefährdet scheint
  • Keine unausgeglichenen Kämpfe, bei denen von vorneherein Risiko sichtbar ist
  • Höchstalterslimite von 35 Jahren
  • Keine come-back-Kämpfe nach langer Inaktivität. 

Gerade die Höchstalterslimite von 35 Jahren führt immer wieder zu Diskussionen und Unverständnis. Die Berufsboxkommission von SwissBoxing ist sich bewusst, dass ein Boxer mit seinem 35. Geburtstag nicht plötzlich sportlich unfähig wird. Massgebende Boxsportmediziner raten jedoch zur Vorsicht, da ab ca. 35 Jahren im Durchschnitt das Risiko grösser wird, aufgrund von harten Schlägen an den Kopf an gesundheitlichen Spätfolgen zu leiden. Damit wird dem Einzelfall nicht immer gerecht getan; denn der eine trägt dieses Risiko bereits mit 30 Jahren, der andere ist auch mit 40 Jahren immer noch risikofrei. Es gilt jedoch, Lösungen zu finden, die das Risiko von gesundheitlichen Spätfolgen generell vermindern und die durchgesetzt werden können. 

Das Bezirksgericht Zürich hat im Mai 2009 eine Klage gegen SwissBoxing wegen seiner Höchstalterslimite in einem wegweisenden Urteil vollumfänglich abgewiesen und dabei erkannt, dass die von SwissBoxing getroffenen Schutzmassnahmen adäquat und durch private und öffentliche Interessen gerechtfertigt sind. 

Um den Schutzmassnahmen von SwissBoxing zu entgehen, haben in letzter Zeit wiederholt unbeaufsichtigte Boxkämpfe stattgefunden, zum Teil mit Boxern, die über 40 Jahre alt sind und nach mehreren Jahren der Inaktivität wieder in den Ring zurückkehren, und zum Teil auch mit Boxern, die ärztlich nicht überwacht worden sind. SwissBoxing distanziert sich von solchen verantwortungslosen Kämpfen, die den Boxsport und den Sportler gefährden, und die den Veranstalter strafrechtlich verantwortlich machen können. 

SwissBoxing ist der Ansicht, dass der Boxsport und seine Sportler es verdienen, so gut wie möglich geschützt zu werden. 
 

Peter Stucki

Präsident der Berufsboxkommission von SwissBoxing 

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