Auslandstartgesuch
06.09.2015 17:56 Uhr
06.09.2015 – Gemäss Artikel 3.2 des Wettkampf-Reglements von SwissBoxing muss mindestens zwei Wochen vor einem Auslandstart eine entsprechende Auslandstartbewilligung bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Wir stellen fest, dass dieser Verpflichtung in letzter Zeit teilweise nicht mehr nachgekommen wird. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen problematisch. Kommt hinzu, dass ohne Startbewilligung kein Eintrag der betreffenden Kämpfe im Kampfrekord (e-Boxing) erfolgt. Ausserdem werden wir in solchen Fällen künftig ein Disziplinarverfahren eröffnen.
Jack Schmidli Fabian Guggenheim
Präsident Technische Kommission Präsident Kampfrichter-Kommission