SwissBoxing in der Verantwortung

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25.09.2015 19:40 Uhr

25.09.2015 (JS) - Im Zusammenhang mit den national und international zum Teil kontrovers diskutierten Fragen über die Gefährlichkeit des Boxsports und die damit zusammenhängende Verantwortung der am Sport involvierten Kreise hat Peter Stucki, Präsident der Berufsbox-Kommission von SwissBoxing, interessante Gedanken zu Papier gebracht, die wir den Boxinteressierten nicht vorenthalten wollen.

Peter Stucki, Präsident der Berufsbox-Kommission von SwissBoxing

Im Wissen, dass der Boxsport Risiken für die Gesundheit der Sportler in sich birgt, ist SwissBoxing (der Swiss Olympic angeschlossene Schweizerische Boxverband) verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Gesundheit der Boxer zu schützen und die Risiken in Grenzen zu halten.

Die Berufsboxkommission von SwissBoxing, die den Berufsboxsport überwacht, stützt sich dabei auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen Arbeiten im Bereiche des Rechts und der Medizin.

Für die schweizerischen Verhältnisse wegweisend ist dabei die Diplomarbeit von Johannes Keel (Hochschule St. Gallen) über die Grenzen der strafrechtlichen Zulässigkeit des Boxsportes. Er kommt dabei u.a. zum Schluss, dass den an einem Boxkampf mittelbar beteiligten Funktionären eine klare Garantenpflicht im strafrechtlichen Sinn zukommt, und sie sich deshalb strafrechtlich verantwortlich machen können, wenn sie in einer besonderen Gefahrensituation nicht eingreifen. Dies gilt nicht nur für die Ringrichter von Boxkämpfen, sondern vor allem auch für die Funktionäre, die für die Bewilligung von Berufsboxkämpfen zuständig sind und dabei die Risiken abwägen müssen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei ausschliesslich um diejenigen Boxkämpfe geht, die unter die Aufsicht von SwissBoxing fallen; alle Vergleiche mit anderen Verhältnissen im Ausland können nicht zutreffen, da sie sich nicht unter schweizerischem Recht abspielen.

Eine der wichtigsten Untersuchungen und Abklärungen im medizinischen Bereich wurde im Rahmen des Kolloquiums „La sécurité des boxeurs“ von Herrn Dr.med. Georges Perez (F), dem Präsidenten der boxmedizinischen Kommission Frankreichs, erläutert. Er kommt aufgrund von medizinisch-wissenschaftlichen Analysen zum Schluss, dass neben dem Kampfstil und dem Trainingsmodus (Vermeiden von harten Treffern) vor allem auch der Verlauf der Karriere mit folgenden Risikofaktoren eine massgebende Rolle spielen kann:

  1. überlange Boxkarrieren (mehr als zwölf Jahre)
  2. Wiederaufnahme der Boxkarriere nach längerem Unterbruch (come-back)
  3. das Alter (mehr als 35 Jahre)
  4. unausgeglichene Kämpfe.

Im vorerwähnten Kolloquium empfiehlt er unter anderem folgende wichtige Vorsichts- und Schutzmassnahmen:

1) keine unausgeglichenen Kämpfe

2) vermeiden von überlangen Boxkarrieren

3) Vorsicht bei Boxern über 30 Jahren

4) keine come-back-Kämpfe nach langem Unterbruch.

Es gilt als medizinisch erwiesen, dass eine Häufung von harten Treffern an den Kopf während mehreren Jahren und nach einer überlangen Karriere (im Durchschnitt nach einer Dauer von ca. 12 Jahren) schliesslich zu Mikroläsionen im Gehirn und zu traumatischer Enzephalopathie (CTE) führen können, die das Risiko von gesundheitlichen Spätfolgen, wie die frühzeitige Demenz, Parkinson, Alzheimer, aber auch Depressionen und Selbstmordgefährdung, Verhaltensstörungen, Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- und Denkschwächen fördern können.

Auch neuere Studien der Cleveland-Clinic in Las Vegas und der Boston-Universität (beide USA) ergeben, dass die Formel „viele Kämpfe + lange Boxkarriere + viele Kämpfe pro Jahr“ die Anfälligkeit für CTE begünstigt.

Wie überall, gibt es auch hier Unterschiede: einige Boxer stecken über Jahre viele Kopftreffer ein ohne zu erkranken, bei anderen sind bereits nach kurzer Karriere gesundheitliche Schädigungen erkennbar. Die Tatsache, dass eine Häufung von Kopftreffern für das menschliche Gehirn schädlich ist, kann jedoch kaum bestritten werden.

Optimal wäre, wenn aufgrund von medizinisch objektiven Sachverhalten in jedem Fall eindeutig erkannt werden könnte, ob ein Boxer medizinisch boxtauglich ist oder nicht.

Leider ist dies nicht der Fall, da die erwähnten Mikroläsionen im Gehirn auch mit der Computertomographie (MRI) oft nicht erkennbar sind. Traumatische Enzephalopathie (CTE) kann bis zum heutigen Tag nur bei Verstorbenen diagnostiziert werden.

Vergleichbare medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich von Schleudertraumen haben gezeigt, dass die Folgebeschwerden nur schwer objektivierbar sind und bei Computertomographie und Kernspintomographie in vielen Fällen übersehen werden.

Die Erteilung einer Kampfbewilligung durch eine verantwortungsbewusste Boxsportbehörde wird deshalb immer mit subjektiven Beurteilungsgrundlagen verknüpft sein.

Ein amerikanischer Boxsportkommentator hat die Bewilligung des Kampfes zwischen den beiden Altboxern Bernard Hopkins und Roy Jones Jr. durch die Nevada Commission, welche aufgrund der eingereichten MRI-Atteste erfolgte, wie folgt kritisiert: „ MRI scans and an exam with a neurologist are important, but they can’t replace, nor should they replace an assessment of a boxer’s career and of a boxer’s skill. Yes, this is subjective, but like pornography – you know it when you see it.“

Leider gibt es weltweit, aber auch in der Schweiz, ehemalige Boxer, die an solchen Spätfolgen leiden oder gelitten haben. Bekannte Beispiele sind Sugar Ray Robinson, Muhammad Ali, Jerry Quarry, Eddie Machen, Floyd Patterson, Joe Louis, Freddy Roach und viele andere mehr.

Aus diesen Erkenntnissen zu folgern, der Boxsport müsse verboten werden, hiesse, das Kind mit dem Bade auszuschütten; denn der Boxsport ist international eine wichtige Sportart, die sich nicht verbieten lässt, und die mit einem Verbot in den unkontrollierten Untergrund von illegalen, schlecht überwachten Kämpfen abgedrängt würde. Harte und schädliche Schläge an den Kopf treten zudem auch bei vielen anderen Sportarten auf, wie andere Kampfsportarten, Eishockey, Fussball (Kopfbälle) etc.

Gerade wir Schweizer wissen, wie riskant der Alpinismus sein kann; niemand käme deshalb auf die Idee, das Bergsteigen verbieten zu wollen.

Die Berufsboxkommission von SwissBoxing stellt sich der Verantwortung, indem sie unter anderem folgende Schutzmassnahmen durchsetzt:

  • Umfassende jährliche ärztliche Hauptuntersuchung jedes Boxers (inkl. MRI und Blutuntersuchung)
  • Ärztliche Untersuchung vor und nach jedem Kampf
  • Anwesenheit eines Arztes am Ring bei jedem Boxkampf
  • Sofortiges Eingreifen des Ringrichters, wenn ein Boxer gefährdet scheint
  • Keine unausgeglichenen Kämpfe, bei denen von vorneherein Risiko sichtbar ist
  • Höchstalterslimite von 35 Jahren
  • Keine come-back-Kämpfe nach langer Inaktivität.

Gerade die Höchstalterslimite von 35 Jahren führt immer wieder zu Diskussionen und Unverständnis.

Die Berufsboxkommission von SwissBoxing ist sich bewusst, dass ein Boxer mit seinem 35. Geburtstag nicht plötzlich sportlich unfähig wird. Massgebende Boxsportmediziner raten jedoch zur Vorsicht, da ab ca. 35 Jahren (nach einer Karriere von mehr als zwölf Jahren) im Durchschnitt das Risiko grösser wird, aufgrund von harten Schlägen an den Kopf an gesundheitlichen Spätfolgen zu leiden. Damit wird dem Einzelfall nicht immer gerecht getan; denn der eine trägt dieses Risiko bereits mit 30 Jahren, der andere ist auch mit 40 Jahren immer noch risikofrei. Es gilt jedoch, Lösungen zu finden, die das Risiko von gesundheitlichen Spätfolgen generell vermindern und die durchgesetzt werden können.

Der Basler Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Dr. Martin Kaiser hat soeben ein Rechtsgutachten zur umstrittenen Altersregelung publiziert. Gemäss seiner juristischen Einschätzung erscheint eine generelle Alterslimite unverhältnismässig und somit nicht rechtmässig, wenn sie nicht aus naturwissenschaftlicher Sicht begründet werden kann. Entscheidend für die Kampftauglichkeit eines Boxers müssen laut Dr. Kaiser rein medizinische Standpunkte sein.

Herr Dr. Martin Kaiser verkennt dabei vollständig, dass es keine medizinische Möglichkeit gibt, eine durch häufige Kopftreffer verursachte beginnende traumatische Enzephalopathie (CTE) zu diagnostizieren, wie dies hiervor erklärt worden ist.

Das Bezirksgericht Zürich hat jedenfalls im Mai 2009 eine Klage gegen SwissBoxing wegen seiner Höchstalterslimite in einem wegweisenden Urteil vollumfänglich abgewiesen und dabei erkannt, dass die von SwissBoxing getroffenen Schutzmassnahmen verhältnismässig und durch private und öffentliche Interessen gerechtfertigt sind.

Mit diesem Urteil ist auch erkannt worden, dass der Berufsboxkommission von SwissBoxing die Kompetenz zugebilligt werden muss, Ausnahmebewilligungen zu erteilen, nämlich für Boxer, die zwar über 35 Jahre alt sind, aber bei denen aufgrund ihres Karriereverlaufs erkannt werden kann, dass sie nur wenige Schläge an den Kopf erhalten haben und ihr gesundheitliches Risiko deshalb gering ist.

Oft wird der Berufsboxkommission vorgeworfen, sie befinde sich auf einem Alleingang, andere (ausländische) Verbände würden keine Alterslimite kennen und damit würde der Aufbau der in der Schweiz lizenzierten Berufsboxer behindert.

Es geht jedoch ausschliesslich darum, das gesundheitliche Risiko für die Boxer möglichst gering zu halten, und die völlig einseitigen, auf den vorzeitigen Sieg des einheimischen Boxers ausgerichteten, und damit riskanten Kämpfe zu vermeiden.

Wenn andere (ausländische) Verbände dies zulassen wollen, dann untersteht dies ihrer Verantwortung; entweder wissen sie nicht, was sie tun, oder aber – viel wahrscheinlicher – sie stecken einfach den Kopf in den Sand, wie der gute alte Vogel Strauss.

Es geht auch nicht darum, einen Alleingang zu unternehmen, sondern darum, den Boxsport mit Respekt für die Boxer und mit Verantwortung und Vorsicht zu betreiben.

Die Berufsboxkommission von SwissBoxing fühlt sich gegenüber den Boxern in der Verantwortung, und zwar nicht nur gegenüber den in der Schweiz lizenzierten, sondern auch gegenüber den ausländischen Gegnern, die oft wenig geschützt sind und für wenig Geld ihren Kopf und ihre Gesundheit riskieren.

Ein Vergleich der Kampfrekorde (www.boxrec.com) der von SwissBoxing lizenzierten Spitzen-Berufsboxer zeigt zudem auf, dass diese trotz der Alterslimite einen durchaus vorsichtigen Karriereaufbau genossen haben, sind doch ihre Siege gegen viele Gegner mit einem negativen Kampfrekord (mehr Niederlagen als Siege) erzielt worden.

Dass sich aus dem Kreise der Boxer, ihrer Trainer, Manager und Promoter Widerstand gegen die von den Boxsportbehörden verfügten Schutzmassnahmen zeigt, ist verständlich; denn der Boxsport ist nicht nur eine Leidenschaft, er ist oft auch ein riesiges Geschäft.

Um den Schutzmassnahmen von SwissBoxing zu entgehen, haben in letzter Zeit auch in der Schweiz wiederholt Boxkämpfe stattgefunden, die von zweifelhaften ausländischen Boxverbänden überwacht worden sind, die es mit ihrer Verantwortung leicht nehmen, zum Teil mit Boxern, die über 40 Jahre alt und nach mehreren Jahren der Inaktivität wieder in den Ring zurückgekehrt sind, zum Teil auch mit Boxern, die ärztlich nicht überwacht worden sind.

SwissBoxing distanziert sich von solchen verantwortungslosen Kämpfen, die den Boxsport und den Sportler gefährden, und die den Veranstalter strafrechtlich verantwortlich machen können.An solchen Kämpfen und an solchen Veranstaltungen können auch allfällige Gönner und Sponsoren nicht wirklich interessiert sein.

SwissBoxing will sauberen und möglichst sicheren Sport und ist der Ansicht, dass der Boxsport und seine Sportler es verdienen, so gut wie möglich geschützt zu werden.

 

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