Strafregisterauszug

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11.04.2016 15:11 Uhr

11.04.2016 (JS) – Kraft Beschluss der Technischen Kommission muss bei der Erstlizenzierung den üblichen Unterlagen (Unterstellungserklärung, Kopie des Ausweises/Passes*, Allg. medizinische Untersuchung der AIBA sowie Passfoto*) ein Strafregisterauszug beigelegt werden.

Der Strafregisterauszug kann gegen Vorweisung der Identitätskarte oder des Passes bei jedem Postschalter beantragt werden und wird dem Antragsteller innert Wochenfrist nach Hause geschickt.

* nur bei Erstlizenzierung

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