Lizenzerneuerung: Wichtig!

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29.06.2011 07:30 Uhr

29.06.2011 - Allen Gesuchen an die Geschäftsstelle um Erneuerung einer Lizenz, respektive das Lösen einer solchen, muss ab sofort der Beleg der Posteinzahlung, respektive ein Ausdruck der E-Banking-Zahlung beigelegt werden. In beiden Fällen muss auf den Belegen - wie bei allen anderen Zahlungen auch - klar ersichtlich sein, von wem und wofür das Geld einbezahlt wurde.

Lizenzen werden grundsätzlich erst erstellt und versandt, wenn sie bezahlt sind. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Versicherungsschutz für den Lizenzinhaber besteht. Darüber hinaus helfen die Mitglieder von SwissBoxing auf diese Weise zu schlanken Abläufen mit. 

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie eindinglich, die Höhe der Gebühren auf www.swissboxing.ch einzusehen. So können falsche Zahlungen vermieden werden, wie das leider immer wieder vorkommt.
 
Besten Dank für Ihre Mitwirkung.

Andreas Anderegg
Präsident SwissBoxing

 

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