Auslandeinsätze

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15.04.2019 18:45 Uhr

15.04.2019 - Wenn Clubs mit ihren Boxern ins Ausland zum kämpfen gehen,  muss vorgängig zwingend eine Auslandstartbewilligung eingeholt werden. Das Formular kann man auf der Homepage ausdrucken,  http://eboxing.swissboxing.ch/api/document/962

Dieses ist durch die Geschäftsstelle oder einem Delegierten von SwissBoxing zu bewilligen. 48 Stunden nach der Veranstaltung muss dieses der Geschäftsstelle zurückgeschickt werden. Folgendes muss zwingend auf dem Formular stehen:

  • Name des Boxers und des Gegners mit dem offiziellen Resultat.
  • Name des Delegationschef und Trainers, sowie deren Unterschrift.
  • Das Formular muss vom Delegierten des Veranstalters unterschrieben sein.

Alles muss gut leserlich geschrieben werden.

Werden zukünftig die Auslandstartbewilligungen nicht ordnungsgemäss abgegeben, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, was zu einer Busse führen kann. Die Kämpfe werden zudem ohne Wertung in der "Robert Nicolet Trophy" eingetragen.


Fabian Guggenheim

Präsident der Kampfrichterkommission

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