Trainingsbetriebe ab 6. Juni wieder erlaubt

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29.05.2020 08:04 Uhr
Andreas Anderegg, Präsident SwissBoxing

Liebe Mitglieder der SwissBoxing-Familie,

der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitgehende Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus per 6. Juni 2020 beschlossen. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Trainings wieder möglich

Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Wettkämpfe bleiben verboten

Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 verboten.

Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird hingegen gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen erhöht.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt

Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 verboten. Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen.

Wir danken allen Mitgliedern der SwissBoxing-Familie für das Mittragen der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus herzlich und wünscht Ihnen allen weiterhin vor allem eines – «Bleiben Sie gesund»!

Verbandsrat SwissBoxing

Andreas Anderegg, Präsident

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