Bundesrat verschärft Corona-Schutzmassnahmen

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18.10.2020 19:25 Uhr
Andreas Anderegg

Liebe Mitglieder der SwissBoxing-Familie,

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober 2020, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Zusätzlich gilt neu auch in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, so in Eingangs- und Garderobenräumen von Sportanlagen und Fitnesszentren. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt in den Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen aber nur dann, wenn sie im betreffenden Schutzkonzept vorgesehen ist (diese Schutzkonzepte müssen von den lokalen und kantonalen Behörden abgesegnet werden). 


Vorgaben für private Veranstaltungen

Viele Personen stecken sich an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis mit dem Corona-Virus an. Diese Veranstaltungen sollen möglichst vermieden werden. An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf zudem neu nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

 

Box-Meetings bleiben möglich

Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum – wie Box-Meetings - sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt.

Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Lokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

Die Federführung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie in der Schweiz liegt seit dem 19. Juni 2020 bei den Kantonen. Der Bund erwartet von den Kantonen, weiterhin breit zu testen, ein lückenloses Contact Tracing sicherzustellen und mit gezielten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen.

Der Verbandsrat von SwissBoxing bitte alle Vereine und Mitglieder der SwissBoxing-Familie, diese vorgenannten Auflagen zu befolgen. Wir sind weiterhin überzeugt, gemeinsam mit Ihnen allen diese schwierige Situation zu meistern. 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen weiterhin «Bleiben Sie gesund»!

 

Herzlich

 

Verbandsrat SwissBoxing

Andreas Anderegg, Präsident

 

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