Kontaktsportarten bleiben eingeschränkt - Regionalmeisterschaften werden abgesagt

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14.04.2021 20:59 Uhr
Andreas Anderegg

Der Bundesrat hat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich. Auch sportliche Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt. Sportarten mit Körperkontakt wie Boxen bleiben in Innenräumen aber verboten, im Aussenbereich sind sie weiterhin nur gestattet, wenn eine Maske getragen wird. Das Championnat Romand und die Deutschschweiz- und Tessin-Meisterschaften werden abgesagt. 

Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert. Es ist zudem noch nicht klar, ob es über die Ostertage zu vermehrten Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis gekommen ist.

Moderater Öffnungsschritt

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt gemäss Mitteilung dennoch gegeben. Der Öffnungsschritt ermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Ausweitung auf Erwachsene

Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren. Her gelten aber strengere Abstandsvorgaben.

Boxen im Innenbereich verboten

Sportarten mit Körperkontakt wie das Boxen sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiter nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor sportlichen Veranstaltungen testen zu lassen.

SwissBoxing bedankt sich bei allen für das Durchhalten in dieser schwierigen Zeit und wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute – und bleiben Sie gesund!

Verbandsrat SwissBoxing
Andreas Anderegg, Präsident

Regionalmeisterschaften abgesagt
Da der Bundesrat Sportarten mit Körperkontakt in Innenräumen bis auf weiteres untersagt, werden das Championnat Romand und die Deutschschweiz- und Tessin-Meisterschaft ersatzlos annulliert (JS). 


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