Covid-19 Regeln für Berufsboxkämpfe. Aktualisierte Version Juli 2021

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12.07.2021 17:51 Uhr
Berufsboxkommission

Alle nachstehenden Regeln gelten immer in Ergänzung bzw. unter Vorbehalt der jeweils geltenden BAG-, der Kantonalen und der COVID-19Vorschriften von SwissBoxing (die Berufsboxkommission oder die Medizinische Kommission), der sich vorbehält, die Vorschriften entsprechend den jeweiligen Verhältnissen jederzeit zu ändern. 

a) Alle Berufsboxer, sowohl die im Ausland als auch die von SwissBoxingLizenzierten, wie auch ihre Betreuer am Ring müssen frühestens 5 Tage, und spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung einen COVID-19 Test in der Schweiz bestehen; das Resultat «negativ» muss am Wägen, spätestens aber vor der Veranstaltung dem SwissBoxing-Delegierten vorgelegt werden. Für die Auswahl der Kontrollstelle und des Labors für die Auswertung und für die rechtzeitige Durchführung der COVID-19 Tests ist der Veranstalter verantwortlich. Es wird empfohlen, die COVID-19 Tests durch die MiSANTO AG, Thundorferstrasse 194b, CH-8500 Frauenfeld, Mobiltel. 078/765-0892, durchführen zu lassen. Alternativ kann ein gültiges und anerkanntes COVID-Zertifikat vorgelegt werden.

b) Der Ringrichter hat die Wahl, ob er entweder während des ganzen Kampfes eine Maske tragen, oder ebenfalls einen COVID-19 Test zu denselben Bedingungen wie die Boxer vorlegen will.

c) Alle Offiziellen am Ringtisch tragen Masken während der ganzen Veranstaltung.

d) Die Boxer und ihre Betreuer am Ring (alle die negativ getestet worden sind) brauchen keine Masken zu tragen.

e) Die Kosten für die COVID-19 Tests aller Berufsboxer und der Ringrichter gehen zulasten von SwissBoxing. Die Kosten für die COVID-19 Tests der Betreuer gehen nicht zulasten von SwissBoxing. 

 

Bern, Juli 2021​​​

Berufsboxkommission SwissBoxing

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