Anpassungen des Reglements für das Berufsboxen

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30.09.2022 15:18 Uhr
Jack Schmidli


Der Verbandsrat hat an seiner Sitzung vom 10. September 2022 in Ittigen das überarbeitete Reglement für das Berufsboxen behandelt. Nach Vornahme einiger Anpassungen ist das Reglement genehmigt und tritt per 1. Oktober 2022 in Kraft.

Im Wesentlichen wurden folgende Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen:

Waage, Artikel 2.7

Das Wägen findet mindestens 24 Stunden und höchstens 36 Stunden (bisher 30 Stunden) vor dem Kampf statt.


Punktwertung, Artikel 2.13

Die Effizienz (klare, harte, korrekte und präzise Treffer) wird mit 80% (bisher 70%), die Kampfesführung (Gegner kontrollieren, Aktivitäten unterbinden) mit 15% (bisher 20%) und die Angriffslust/Aggressivität mit 5% (bisher 10%) gewichtet.


Antidoping Kontrolle, Artikel 2.17

Die Doping-Kontrolle ist obligatorisch nach jeder Schweizermeister-, EBU- und jeder von SwissBoxing anerkannten Welt- oder internationalen Meisterschaft (WBC, WBA, IBF, WBO, IBO  (die Regelung wurde gegenüber der bisherigen Fassung präzisiert). Die Kosten gehen je zur Hälfte zu Lasten des Veranstalters und von SwissBoxing (bisher gingen die Kosten gemäss Reglement voll zu Lasten des Veranstalters).


Schutz der Boxer, Artikel 4.3

Die Frist zwischen zwei Kämpfen als Berufsboxer beträgt für jeden Boxer 30 volle Tage (bisher 5 Tage).


Erholungsfristen, Artikel 4.3

Nach einem KO: 45 Tage (bisher 28 Tage), bei drei KOs innerhalb von zwölf Monaten: 180 Tage (bisher 120 Tage), bei einem Kampfabbruch durch den Ringrichter gelten die gleichen Erholungsfristen und Restriktionen wie bei einem KO (bisher 6 Tage oder mehr).


Lizenzen für Berufsboxer (ärztliche Untersuchung), Art. 5.4

Für die Lizenzierung eines Boxers werden u.a. ein MRI und ein MRA des Gehirns (Magnet-Resonanz-Aufnahmen) mit Auswertung verlangt (bisher nur MRI).

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Jack Schmidli
Präsident der Berufsbox-Kommission  



Reglement für das Berufsboxe

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